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   VG Saarlouis, 13.08.2013 - 2 K 1758/11   

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VG Saarlouis, 13.08.2013 - 2 K 1758/11 (https://dejure.org/2013,39247)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 13.08.2013 - 2 K 1758/11 (https://dejure.org/2013,39247)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 13. August 2013 - 2 K 1758/11 (https://dejure.org/2013,39247)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 5 Abs 3 S 4 BeamtVG, § 3 Abs 1 BeamtVG SL 2008, § 4 Abs 3 BeamtVG SL 2008, § 5 Abs 1 S 1 BeamtVG SL 2008, § 5 Abs 3 S 1 BeamtVG SL 2008
    Berechnung der Versorgungsbezüge: Versorgung aus dem letzten Amt bei Wahrnehmung der höherwertigen Funktion vor Beförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.08.2013 - 2 K 1758/11
    Zwar sei diese Fristverlängerung nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.03.2007 -2 BvL 11/04- (ZBR 2007, 204) rechtswidrig und die Frist mit der Überleitung des Bundesrechts in Landesrecht aufgrund des Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften mit Wirkung vom 01.04.2008 wieder auf zwei Jahre gesenkt worden; gleichwohl habe der Kläger auch diese Wartefrist nicht erfüllt.

    Gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung bestünden spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.03.2007 -2 BvL 11/04- keine Bedenken.

    Mit Urteil vom 26.09.2012 -2 C 48.11- hat das Bundesverwaltungsgericht in einem ähnlich gelagerten Fall eines Beamten aus Schleswig-Holstein, der allerdings bereits mit Ablauf des 30.06.2006 in den Ruhestand getreten war, entschieden, dass die Nichtigerklärung der dreijährigen Wartefrist des § 5 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG in der Fassung von 1998 durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 20.03.2007 -2 BvL 11/04-) die Unanwendbarkeit der darauf bezogenen Ausnahme- und Anrechnungsregelungen nach sich ziehe.

    Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 20.03.2007 -2 BvL 11/04- (BVerfGE 117, 372), dass die Verlängerung der Wartefrist auf mehr als zwei Jahre verfassungswidrig und daher § 5 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1999 (BGBl. I S. 322) mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar und nichtig sei.

    Nichts anderes folgt aus dem Beschluss vom 20.03.2007 (a.a.O), mit dem das Bundesverfassungsgericht die Regelung des § 5 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1999 (BGBl. I S. 322) für nichtig erklärt hat.

    Für diese Auslegung spricht schließlich auch, dass sich die Nichtigerklärung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 20.03.2007 (a.a.O.) nur auf § 5 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG in der damaligen Fassung bezieht, der die dreijährige Wartefrist zum Gegenstand hatte; sie umfasst jedoch nicht die Streichung von Einrechnungszeiten durch die Neufassung des § 5 Abs. 3 Satz 3 BeamtVG, was mit Blick auf die untrennbare Wechselwirkung beider Berechnungskomponenten im Falle der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig angesehenen Streichung der Einrechnungsfrist nahegelegen hätte.

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 48.11

    Versorgungsbezüge; ruhegehaltfähige Dienstbezüge; Versorgung aus dem letzten Amt;

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.08.2013 - 2 K 1758/11
    Mit Urteil vom 26.09.2012 -2 C 48.11- hat das Bundesverwaltungsgericht in einem ähnlich gelagerten Fall eines Beamten aus Schleswig-Holstein, der allerdings bereits mit Ablauf des 30.06.2006 in den Ruhestand getreten war, entschieden, dass die Nichtigerklärung der dreijährigen Wartefrist des § 5 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG in der Fassung von 1998 durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 20.03.2007 -2 BvL 11/04-) die Unanwendbarkeit der darauf bezogenen Ausnahme- und Anrechnungsregelungen nach sich ziehe.

    VG Neustadt, Urteil vom 26.09.2012, a.a.O..

    Etwas anderes ergibt sich - entgegen der Auffassung des Klägers - auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.09.2012 -2 C 48.11-(ZBR 2013, 131).

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.08.2013 - 2 K 1758/11
    BVerfG, Beschluss vom 07.07.1982 -2 BvL 14/78-, -2 BvL 2/79-, -2 BvL 7/82-, BVerfGE 61, 43.

    In seinem Beschluss vom 07.07.1982 (a.a.O.) hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der fraglichen Einrechnungsregelung lediglich insofern befasst, als es diese - ebenso wie die übrigen in § 5 Abs. 3 Satz 4 BeamtVG a.F. geregelten Ausnahmetatbestände von der Mindestverweildauer - auf eine Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG geprüft hat.

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.08.2013 - 2 K 1758/11
    BVerfG, Beschluss vom 14.06.1960 -2 BvL 7/60-, BVerfGE 11, 203.

    Die in diesem Beschluss in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.06.1960 (a.a.O.) enthält ebenfalls keine Hinweise darauf, dass ein Junktim zwischen der Wartezeit und einer für diese wirksamen Anrechnungszeit bestehen würde.

  • VGH Bayern, 17.01.2012 - 3 BV 08.1947

    Grundsatz der beamtenrechtlichen Versorgung aus dem letzten Amt

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.08.2013 - 2 K 1758/11
    So im Ergebnis auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.01.2012 -3 BV 08.1947-, sowie ihm folgend VG Neustadt, Urteil vom 26.09.2012 -1 K 463/12.NW-; ferner VG Augsburg, Urteil vom 02.07.2009 -Au 2 K 08.1052-; alle Entscheidungen veröffentlicht in juris.

    Insoweit schließt sich die Kammer den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an, der in seinem Beschluss vom 17.01.2012 (a.a.O.) hierzu folgendes ausgeführt hat:.

  • VG Augsburg, 02.07.2009 - Au 2 K 08.1052

    Mindestverweildauer für die Berücksichtung des letzten Amts bei der Berechnung

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.08.2013 - 2 K 1758/11
    So im Ergebnis auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.01.2012 -3 BV 08.1947-, sowie ihm folgend VG Neustadt, Urteil vom 26.09.2012 -1 K 463/12.NW-; ferner VG Augsburg, Urteil vom 02.07.2009 -Au 2 K 08.1052-; alle Entscheidungen veröffentlicht in juris.

    VG Augsburg, Urteil vom 02.07.2009, a.a.O..

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 B 129.11

    Ruhegehaltfähigkeit von Bezügen; Versorgung aus dem letzten Amt;

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.08.2013 - 2 K 1758/11
    Gegen die vom Kläger vertretene Auffassung spricht auch, dass das Bundesverwaltungsgericht in einer späteren Entscheidung vom 17.01.2013 -2 B 129.11- (veröffentlicht in juris), in der es um die Frage der Mindestverweildauer im letzten Amt für die Ruhegehaltfähigkeit von Bezügen ging, die dem Fall zugrundeliegende hessische Landesregelung unbeanstandet gelassen hat und - fallbezogen - lediglich ausgeführt hat, in der Rechtsprechung sei geklärt, dass die Dauer der Wartefrist von zwei Jahren verfassungsgemäß sei; soweit der Beschwerde sinngemäß auch die Frage entnommen werden könne, welche Bedeutung es habe, dass sich der Aufgabenbereich des Klägers (nach der Übertragung des höherwertigen Amtes) nicht verändert habe, würde sich diese Frage in einem Revisionsverfahren nicht stellen, da dem Kläger nicht schon vor der Amtsübertragung ein diesem Amt entsprechend höher bewerteter Dienstposten übertragen worden sei.
  • VG Neustadt, 26.09.2012 - 1 K 463/12

    Berücksichtigung von Einrechnungszeiten bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge

    Auszug aus VG Saarlouis, 13.08.2013 - 2 K 1758/11
    So im Ergebnis auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.01.2012 -3 BV 08.1947-, sowie ihm folgend VG Neustadt, Urteil vom 26.09.2012 -1 K 463/12.NW-; ferner VG Augsburg, Urteil vom 02.07.2009 -Au 2 K 08.1052-; alle Entscheidungen veröffentlicht in juris.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 2 A 10965/13

    Ruhegehaltfähigkeit von Dienstbezügen; Grundsatz der Versorgung aus dem letzten

    Eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers, im Widerspruch zu den sonstigen beamtenrechtlichen Grundsätzen und insbesondere zu dem Besoldungsrecht die tatsächliche Wahrnehmung statusfremder Aufgaben zu berücksichtigen, ist der Verfassung nach Überzeugung des Senats aber nicht zu entnehmen (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 3 BV 08.1947 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. Mai 2011 - 3 LB 20/10 -, nicht veröffentlicht; VG des Saarlandes, Urteil vom 13. August 2013 - 2 K 1758/11 -, juris).
  • VG Bremen, 19.07.2013 - 2 K 691/12

    Gewährung von Asyl und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft von einem

    Für die Klägerinnen zu 2. und 3. wurde am 15.11.2011 Asylklage (2 K 1758/11.A) erhoben.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes im Hinblick auf den Vortrag der Klägerinnen und die Begründung der angefochtenen Bescheide vom 15.05.2012 und vom 08.11.2011 wird auf die Gerichtsakten 2 K 691/12.A und 2 K 1758/11.A sowie auf die beigezogenen Akten des Bundesamtes Bezug genommen.

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